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Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Feuerwehr unterstützen oder in ihr mitwirken können, und welche Voraussetzungen Sie gegebenenfalls erfüllen müssen.
Voraussetzung ist ein Alter von mindestens 16 und höchstens 65 Jahren, sowie die körperliche Eignung. Irgendwelche Kenntnisse oder besonderen Fähigkeiten sind nicht erforderlich. Die Ansprüche an die körperliche Leistungsfähigkeit werden nicht sehr hoch angesetzt. Weniger leistungsfähige Mitglieder werden gegebenenfalls entsprechend eingesetzt. Männlich oder weiblich spielt bei uns ebenfalls keine Rolle.
Jedes neue Mitglied kann nach Erhalt der persönlichen Ausrüstung sofort bei Einsätzen mitwirken. Mitglieder unter 18 Jahren sowie Mitglieder ohne abgeschlossene Ausbildung werden im Einsatzfall lediglich entsprechend ihrer Fähigkeiten in Bereichen eingesetzt, in denen keine Gefahren vorhanden sind. Für Jugendliche gelten darüber hinaus besondere Einschränkungen.
Um unter Verwendung von Atemschutzgeräten eingesetzt werden zu können ist eine regelmäßige gesundheitliche Untersuchung notwendig. Diese erfolgt je nach Alter und Gesundheitszustand in abständen zwischen einem und drei Jahren und ist sehr umfassend. Kameraden, die diese Untersuchung nicht bestehen, werden nur in Bereichen eingesetzt, in denen keine Atemschutzausrüstung notwendig ist, können ansonsten aber weiter aktiv mitarbeiten.
zum Ehrenmitglied werden in der Regel aktive Mitglieder automatisch, sobald sie die Altersgrenze für die aktive Mitgliedschaft überschreiten oder wenn sie bereits früher aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr aktiv mitwirken können. In diese Mitgliedergruppe kann man nicht selber eintreten.
Fördernde Mitglieder unterstützen die Feuerwehr durch finanzielle Beiträge, ideell oder durch Mithilfe bei besonderen Anlässen.
Für die Jugendfeuerwehr gilt ein Mindestalter von 10 Jahren. Das Höchstalter beträgt 18 Jahre. Mit 16 Jahren können die Jugenfeuerwehrmitglieder in die aktive Wehr wechseln, müssen dies aber bis zum Alter von 18 Jahren nicht tun. Der Wechsel bei unter 18 jährigen erfordert die Zustimmung der Eltern. Die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr endet automatisch mit dem Wechsel.
Sie können Ihre Feuerwehr sowohl durch eine einmalige Spende unterstützen sowie auch durch ein regelmäßiges
Engagement als Sponsor. Selbstverständlich bekommen Sie für Ihre Spende auch eine Spendenbescheinigung,
so dass Sie einen Teil des Geldes dem Finanzamt in Rechnung stellen können.
Spendenkonto:
Kontoinhaber: Amt Rostocker Heide
Bank: DKB
BLZ: 120 300 00
Konto: 101741
Verwendungszweck: Spende FFW Mönchhagen
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